Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gewerbekunden
Der Firma Proseries- Professional Marketing Series, Inhaber Philipp Ramolla, Auwiesenstraße 7, 861517 Wehringen.
1. Geltungsbereich
1.1. Für die Rechtsbeziehung zwischen Proseries und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, es erfolgte eine vorherige schriftliche Zustimmung.
2. Vertragsschluss
2.1. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
2.2. Wir bestätigen zunächst den Eingang der Bestellung bei uns durch den Versand einer Email an die von Ihnen auf dem Bestellformular angegebene Email-Adresse (= Empfangsbestätigung).
2.3. Nach Prüfung der Bestellung erhalten Sie eine weitere Mail, die nochmals die bestellten Waren, deren Einzel- und Gesamtkosten, anfallende Verpackungs- und Transportkosten und der Gesamtbetrag der Bestellung enthält. Diese Bestellbestätigung stellt die Annahme Ihres Angebotes dar.
2.4. Die Farben und Gewichtsangaben der im Internet abgebildeten Produkte können aus verschiedenen Gründen (Monitoreinstellungen, Qualität der Grafikkarte etc.) vom Original leicht abweichen.
3. Auftragsänderungen
Auftragsänderungen nach Vertragsschluss bedürfen der Bestätigung von uns in Schriftform oder Textform (Email oder Fax).
4. Zahlungsunfähigkeit des Bestellers
4.1. Sollte sich nach Abschluss des Vertrages herausstellen, dass der Besteller keine ausreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet, sind wir berechtigt, die Lieferung der bestellten Waren zu verweigern. In diesem Fall entfällt unser Zahlungsanspruch.
4.2. Sollte der Besteller nach einer ihm gesetzten Frist, die geschuldeten Zahlungen nicht erbringen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5. Preise
5.1.Es gelten jeweils die beim Bestellvorgang angezeigten Preise.
5.2. Alle Preise verstehen sich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, zuzüglich Verpackung und Umsatzsteuer. Bei Auslandszahlungen sind wir berechtigt, entstandene Bankkosten vom Besteller zu verlangen.
5.3 Die Umsatzsteuer wird in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung mit aufgeführt.
6. Material und Druckfarben
6.1. Unsere Artikel bestehen aus branchenüblichen Materialien (Kunststoff, Plastik, Stoffe und Gewebe), die nach üblichen Herstellungsverfahren gefertigt werden.
6.2. Unsere Hersteller bzw. Geschäftspartner verwenden verschiedene Drucktechniken, die je nach Bedarf eingesetzt werden, wie z.B. Siebdruck, Transferdruck, Sublimationsdruck-Technik.
6.3. Unsere Plastik-Artikel werden im Volltondruck bearbeitet. (Tampondruck) Hier gibt es keinen Farbverlauf, es entsteht eine einheitliche Farboberfläche.
6.4. Artikel, die mit unterschiedlichen Farbabstufungen (Halbtondruck) gedruckt werden, können Raster und Unschärfen aufweisen.
6.5. Farben und Drucke können, je nach Gebrauch des Gegenstandes, verblassen oder sich ablösen.
6.6. Die Farben die unsere Hersteller verwenden, sind Pantone, HKS und RAL oder Euroskala.
6.7. Je nach Material, auf das der Druck aufgebracht wird, kann es zu geringfügigen Farb- und Schnittabweichungen vom Original kommen. Hierfür kann keine Gewährleistung übernommen werden, selbst wenn diese als lichtecht und feuchtigkeitsbeständig bezeichnet werden.
7. Druckauftrag und Ausführung
7.1. Der Besteller gibt seine Farbwünsche entsprechend der Farbskalen unserer angebotenen Paletten aus Pantone (C), HKS und RAL, oder Euroskala an.
7.2. Grafiken, Logos, und Texte müssen als Vorlage vom Besteller als digitale Dateien an uns übermittelt werden.
7.3. Wir akzeptieren für die Druckweiterverarbeitung Formate wie EPS und PDF, in Kurven gewandelt.
7.4. Weitere Formate sind unserer Website zu entnehmen.
7.5. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (Pantone, HKS; RAL) auf verschiedenen Materialien (Stoffe, Papier, Folien…) abweichen können.
7.6. Ein sogenannter Digitalproof bietet die bestmögliche Annäherung an den endgültigen Druck, jedoch können aufgrund von verschiedenen Faktoren (Fertigungsverfahren, Witterungseinflüssen und Papierwahl) Abweichungen zum endgültigen Druckergebnis nicht immer vermieden werden.
7.7. Eingegangene Druck-Dateien werden von uns auf Druckfähigkeit geprüft, nach Prüfung als geeignet schriftlich bestätigt, und dann als druckfähig an unsere Druckereien übermittelt.
7.8. Wird uns keine druckfähige Datei übermitteln, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.9. Nach der verbindlichen Druckfreigabe durch den Besteller sind wir von der Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Arbeiten befreit. Insbesondere haften wir nicht für vom Besteller übersehene Fehler (z.B. Druckfehler im Werbetext).
8. Toleranzen
8.1. Gewichtsabweichungen: Wenn auf Wunsch zur Verarbeitung einer Papiersorte eine bestimmte Gewichtsstärke verlangt wird, können folgende, der europäischen Norm entsprechende Gewichtsabweichungen des zu verarbeitenden Papiers vom Besteller nicht beanstandet und reklamiert werden: Papier bis zu 10 % Stärke, Spezialpapier bis zu 10 % und bei Kunststofffolien +/- 20 % der Stärke.
8.2. Maßabweichungen: Bei allen Lieferungen behalten wir uns das Recht auf folgende Maßabweichungen vor: Papier 3 mm in der Breite und 5 mm in der Länge, bei Kunststofffolien +/- 5 % in der Breite und der Länge, mindestens jedoch 1 cm.
8.3. Abweichungen vom Farbton: Bei Kunststoffprodukten sind die Abweichungen im Farbton bei eingefärbtem Kunststoff gegenüber Vorlagen technisch bedingt und können nicht beanstandet werden.
8.4. Abweichungen bei Textilien: Werden Stoffe gefärbt, können unerhebliche (+/- 2 Farbtöne) Abweichungen auftreten. Geringe Maßabweichungen beim Produzieren von Textilien, können gegenüber Schnitttabelle und Produktionsmuster auftreten (+/- 1-2 cm)
8.5. Die in Ziffer 8.1 – 8.4 aufgeführten Abweichungen stellen keine Mängel dar.
9. Lieferzeiten und Teillieferungen
9.1. Die Angabe von Lieferzeiten sind Näherungswerte. Diese sind unverbindlich. Eine verbindliche Lieferzeit ist nur vereinbart, wenn sie durch uns als solche schriftlich bestätigt wird.
9.2. Liefertermine- u. fristen beginnen mit der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers und der damit verbundenen Klärung aller Einzelheiten zur Ausführung des Auftrags.
9.3. Bei nicht von uns zu vertretenden Lieferverzögerungen (z.B. Arbeitskampfmaßnahmen, Stromausfall etc.) verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer des durch dieses bedingenden Ereignisses.
9.4. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Lieferanten von uns eintreten.
9.5. Teillieferungen sind zulässig.
10. Gefahrübergang
10.1. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt der Versand auf Gefahr des Bestellers.
10.2. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers kann die Ware durch eine Transportversicherung abgedeckt werden. Die Kosten trägt der Besteller.
10.3. Die Wahl der Versandart, des Transportweges sowie des Transportmittels bleibt uns vorbehalten.Ist Selbstabholung vereinbart, haben wird das zur Erfüllung des Vertrages Erforderliche getan, wenn die Ware beim Besteller als abholbereit gemeldet ist.
11. Sachmängel
11.1. Offensichtliche Sachmängel sowie Mengenabweichungen sind vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Werktagen nach Empfang der Ware, uns gegenüber schriftlich oder in Textform (Email, Fax) anzuzeigen.
11.2. Wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, dann ist uns der Mangel innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung schriftlich oder in Textform (Email, Fax) anzuzeigen.
11.3. Die Gewährleistung steht unter dem Vorbehalt, dass die von uns gelieferte Ware fachgerecht gewartet und behandelt wird. Keine Gewähr wird daher übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzungsarbeiten durch den Besteller, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder Werkstoffe.
11.4. Ansprüche der Vertragspartner verjähren nach zwölf Monaten für Sach- und Rechtsmängel ab Ablieferung.
12. Haftung
12.1. Wir haften bei einfacher Fahrlässigkeit nur
- für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
12.2. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen, oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
12.3. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.4. Wir hafteten im Falle eines Lieferverzugs nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei Verzugsschäden nur ersetzt werden, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Der Ersatz des Schadens ist auf vorhersehbare typischerweise eintretende Schäden begrenzt.
12.5. Wir übernehme keine Haftung für standes-, wettbewerbs-, und zeichenrechtliche Zulässigkeit der vom Besteller übermittelten Angaben. Der Besteller verpflichtet sich, im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte, uns von Ansprüchen freizustellen.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1. Das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren geht erst mit vollständiger Bezahlung aller Forderungen, einschließlich Nebenforderungen und Schadensersatzansprüchen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller auf diesen über.
13.2. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Waren vor vollständiger Bezahlung sind unzulässig.
13.3. Der Besteller ist verpflichtet, jeden Dritten, der Anspruch auf die gelieferte Ware erhebt, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns entsprechend zu informieren.
13.4. Bei Verbindung, Vermischung, Verarbeitung mit anderen Waren, entsteht für uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache.
13.5. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet. Verfügt der Besteller Ware aus Eigentumsvorbehalt, so tritt er bereits jetzt Kaufpreis-, und sonstige Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, an uns ab.
13.6. Der Besteller ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen.
13.7. Diese Berechtigung verliert der Besteller, wenn er eine von uns eingeräumte Zahlungsfrist verstreichen lässt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt.
13.8. Bei Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind wir berechtigt, die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen sowie die Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung zu untersagen.
13.9. Wir haben das Recht, vom Besteller Auskunft über den Verbleib der gelieferten Ware zu erhalten.
13.10. Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat die Ware gegen Diebstahl, Feuer und Wasser zu versichern.
14. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
14.1. Wir behalten uns vor, Zahlungen per Nachnahme oder gegen Vorkasse in Höhe des ganzen oder eines Teilbetrages des Kaufpreises zu verlangen.
14.2. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstag zu leisten.
14.3. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Rechnungsbetrag verfügen kann.
14.4. Bei Zahlungsverzug des Bestellers, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
14.5. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
14.6. Ist der Besteller länger als 14 Tage in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die aktuellen Leistungen gegenüber dem Besteller zurückzuhalten, bis die fälligen Zahlungen einschließlich Zinsen an uns ausgeglichen sind.
14.7. Der Besteller darf Leistungen oder Gegenansprüche zurückhalten, wenn wir diese unbestritten anerkennen, oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.
15. Einräumung von Nutzungsrechten; Urheberrechte etc.
15.1. Der Besteller räumt uns mit Auftragserteilung die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte an etwaigen Urheber-, Kennzeichnungs-, und sonstiger Rechten ein.
15.2. Der Besteller sichert mit Auftragserteilung zu, über die erforderlichen Rechte, insbesondere Urheber-, Kennzeichnungs-, und sonstige Rechte zu verfügen, die mit der Herstellung von Druckmotiven, oder Lieferung und Import der bedruckten Ware, sowie deren weitere Verwendung durch ihn oder Dritte berührt sein können.
15.3. Bei Unterlagen wie Abbildungen-, Zeichnungen, Werbe-, Aufdrucke-, und Sonstiges, die wir dem Besteller zur Verfügung stellen, behalten wir uns Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte vor.
16. Kennzeichnung mit eigenem Logo; Referenzen
16.1. Wir sind berechtigt, Auftragsgegenstände dezent, aber sichtbar mit dem eigenen Logo zu versehen.
16.2. Beide Vertragsparteien haben das Recht, mit dem Auftrag und den dafür erbrachten Leistungen, Werbung zu treiben und als Referenz zu nennen.
16.3. Beide Vertragsparteien haben das Recht, gegenseitig unentgeltlich und werblich ihre Bezeichnung, Kennzeichen und Merkmale im Zusammenhang mit ihren Produkten und Projekten zu verwenden und zu nennen (vor allem im Internet, in Anzeigen und auf Messen).
16.4. Wir sind berechtigt, die für den Besteller hergestellten Produkte als Muster oder Modell bei anderen Kunden einzusetzen.
16.5. Die genannten Rechte können schriftlich oder in Textform (Email, Fax) eingeschränkt werden.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
17.1. Erfüllungsort für alle rechtlichen Geschäftsbeziehungen ist Augsburg.
17.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für entstehende Rechtsstreitigkeiten ist Augsburg. Wir sind berechtigt, auch den Gerichtsstand des Bestellers zu wählen.
17.3. Es kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.
17.4. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über das Kaufrecht (CISG) findet nur bei Verträgen mit Kaufleuten statt, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
18.2. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende Regelung ein. Andere Bestimmungen bleiben davon unberührt. |